Beförderungsbedingungen
Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden ( Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operationen oder ähnliches ) bei der Buchung unserem Unternehmen mit. Letztendlich sollte bei körperlichen Beschwerden der Artzt entscheiden ob sie an einer Ballonfahrt teilnehmen können. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Ballonfahren kann mitunter mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden. Daher wird ein gewisses Maß an Mobilität gefordert. Trauen Sie sich von einem Stuhl zu springen? So einen Bums kann es bei der Landung schon einmal machen.
Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder kleiner als 1.40 m sollten in der Regel nicht mitfahren, da diese noch nicht aus dem Korb sehen können. Fotoapparate oder ähnliche Teile ( z.B. Videokameras, Ferngläser ) dürfen nur in einem dafür geeigneter Tasche mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Die Mindestfahrtdauer beträgt 1 Stunde ( meist zwischen 1 bis 1 ½ Stunden ). Die Richtung und Entfernung bestimmt der Wind. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmen oder dessen Beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart.
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligte Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.
Gutscheine sind nach Erhalt zu bezahlen. Diese sind nur mit Zustimmung des Unternehmens übertragbar. Sie sind spätestens 2 Jahre nach Ausstellung bei den Unternehmen zur Fahrtdurchführung einzulösen. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Durch die Unterschrift unter den Sicherheitsanweisungen und Beförderungsbedingungen entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma Helmut Braun Ballooning Hallertau in 84106 Volkenschwand, Dietrichsdorf 3.
Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach § 44 des Luftverkehrsgesetz tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zu Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.
Die Deckungssumme in der Halter- und Passagierhaftpflicht entspricht nach dem Startgewicht den gesetzlichen Bestimmungen. Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstandes. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin verfällt der Gutschein ersatzlos.